Tennissport in Sachsen ab dem 01.12.2020
Grundlage: Sächsische Corona-Schutzverordnung des SMS vom 27.11.20.
Nach aktueller Corona-Schutzverordnung kann der Individualsport allein, zu
zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Es dürfen auf einem
Tennisplatz somit maximal zwei Personen Tennis spielen.
Die Öffnung und das Betreiben von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs
ist verboten. Davon ausgenommen wurde Individualsport, der allein, zu zweit
oder mit dem eigenen Hausstand betrieben wird.
Städte und Gemeinden, können bei Bedarf weitere, eigene Regelungen erlassen.
Es ist deshalb ratsam sich bei den örtlichen Behörden (Gesundheitsamt,
Ordnungsamt, Amt für Sport) zur Öffnung der Sportanlagen für den
Individualsport Tennis zu erkundigen.
Für den Tennissport in Sachsen ist auch zu beachten: Ab fünf Tagen andauernder
Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000
Einwohner innerhalb von sieben Tagen, darf Sport nur noch im Freien im Umkreis
von 15 Kilometern des Wohnbereichs unter Einhaltung der
Kontaktbeschränkungen (nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand)
stattfinden. Hier folgen in KW 49 weitere lokale Verordnungen der Landkreise,
welche regional zu beachten sind.
Ob nach Lesart der neuen Corona-Schutzverordnung vom 27.11.20 auch
Wettkämpfe im Einzel möglich sind, wird in der KW 49 mit dem zuständigen
Ministerium und dem LSB Sachsen geklärt.
Festlegungen des Präsidiums vom 28.11.2020
Die Durchführung der Punktspiele (WC / WR) im Dezember entscheidet
sich in KW 49 nach Rücksprache mit dem SMS und dem LSB.
Alle geplanten Meisterschaften und Turniere für den Monat Dezember
werden nicht ausgetragen (HLM Aktive, Jahresmasters der Steffi-Graf-
Turnierserie und HLM U16)
Mit sportlichen Grüßen
Das Präsidium des Sächsischen Tennis Verbandes e.V.
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